1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Studien, Konzepte, Gutachten, Seminare und sonstige Leistungen, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart oder gesetzlich anderes vorgeschrieben ist. Sie dienen ausschließlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.

2. Durchführung von Leistungen

(1) Der Umfang der von uns zu erbringenden Dienstleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach dem Auftragsschreiben bzw. schriftlichen Angebot. Änderungen oder Ergänzungen vereinbarter Leistungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

(2) Die Dienstleistungen von Tourism Invest GmbH – valmontis werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechen dem letzten Wissens- und Informationsstand von Tourism Invest GmbH – valmontis und basieren auf Informationen, die uns zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen.

(3) Gegenstand der Arbeiten ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Tourism Invest GmbH – valmontis gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Tourism Invest GmbH – valmontis übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wird.

(4) Das/die von Tourism Invest GmbH – valmontis im Rahmen der Auftragserfüllung erarbeitete(n) Know-how, Konzeptionen, Techniken, Methoden, Ideen, Informationen oder sonstigen geistigen Güter sowie deren schriftliche oder graphische Darstellung ist Eigentum von Tourism Invest GmbH – valmontis und darf daher von Tourism Invest GmbH – valmontis unter Beachtung der Berufspflichten sowohl in ungeänderter als auch in geänderter Form für andere Auftraggeber verwendet werden, falls im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(5) Von Tourism Invest GmbH – valmontis angegebene Termine für die Fertigstellung von Beratungsleistungen oder Teilen davon sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nicht bindend.

(6) Während des Auftragsverhältnisses wird Tourism Invest GmbH – valmontis, nach individueller Vereinbarung, Entwürfe oder Rohfassungen von Beratungsleistungen zur Verfügung stellen. Da Entwürfe oder Rohfassungen nur Ergebnisse eines noch nicht abgeschlossenen Arbeitsprozesses darstellen, übernimmt Tourism Invest GmbH – valmontis dafür keine Haftung.

(7) Der Auftraggeber gewährleistet, dass Tourism Invest GmbH – valmontis auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht erhält und von allen relevanten Ereignissen zeitgerecht in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

(8) Tourism Invest GmbH – valmontis bindet sich für 8 Wochen ab Angebotsabgabe an die Inhalte des Angebotes. Bei späterer Annahme behält sich Tourism Invest GmbH – valmontis eine Anpassung des Angebotes vor.

3. Honorar

(1) Unser Honorar errechnet sich grundsätzlich als reines Zeithonorar, das sich aus dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Zeitaufwand (inklusive Leistungen des Sekretariats) und dem jeweiligen Tagessatz des betreffenden Mitarbeiters errechnet. Der Tagessatz der Mitarbeiter wird schriftlich im Rahmen der Auftragserteilung vereinbart. Die Beurteilung, welche Qualifikation erforderlich ist, obliegt allein Tourism Invest GmbH – valmontis. Reisezeiten werden zu den vereinbarten Tagessätzen verrechnet. Barauslagen wie z.B. Fahrscheine, Taxikosten, Hotelkosten, Parkgebühren, Kopien, Mietauto etc. werden, sofern diese nicht in einer Spesenpauschale ausgewiesen werden, separat nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

(2) Unser Honoraranspruch bleibt für bereits ausgeführte Leistungen auch dann bestehen, wenn die weitere Ausführung oder Fertigstellung des Auftrages wegen der Kündigung durch den Auftraggeber nicht möglich ist, und die Kündigung nicht auf dem Verschulden von Tourism Invest GmbH – valmontis beruht. Unterbleibt hiernach die Erbringung der vereinbarten Leistung, hat Tourism Invest GmbH das Recht, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% des nach dem Vertrag vereinbarten Honorars (entsprechend des dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots) zu fordern. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Tourism Invest GmbH – valmontis bleibt es unbenommen, anstatt des pauschalierten Schadensersatzes eine konkrete Abrechnung des entstandenen Schadens vorzunehmen.

(3) Tourism Invest GmbH – valmontis ist berechtigt, geleisteten Zeitaufwand wöchentlich abzurechnen.

(4) Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge von Skonti fällig. Zahlungsverzug tritt 10 Tage nach dem Zugang der Rechnung beim Auftraggeber oder nach Mahnung ein.

4. Verschwiegenheit, Interessenskonflikte

(1) Tourism Invest GmbH – valmontis ist zu strenger Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, die Tourism Invest GmbH – valmontis im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen kann Tourism Invest GmbH – valmontis schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

(2) Tourism Invest GmbH – valmontis darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse der Beratungstätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

(4) Tourism Invest GmbH – valmontis ist befugt, ihm anvertraute Daten im Rahmen der Zweckbestimmungen des Beratungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Tourism Invest GmbH – valmontis gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

(5) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass der Name des Auftraggebers bzw. seiner Gesellschaft und nach diesem Vertrag erbrachte Beratungsleistungen als Referenz angeführt werden können.

(6) Tourism Invest GmbH – valmontis erbringt Beratungsleistungen für eine große Anzahl anderer Auftraggeber und es ist daher möglich, dass Tourism Invest GmbH – valmontis Leistungen gleichzeitig für Unternehmen und Organisationen erbringt, die der Auftraggeber als von einem Interessenskonflikt betroffen ansehen könnte. Es ist Tourism Invest GmbH – valmontis nicht möglich, alle bestehenden oder möglichen Interessenskonflikte zu identifizieren. Der Auftraggeber wird Tourism Invest GmbH – valmontis über alle mit den Leistungen zusammenhängende bestehende oder mögliche Konflikte, die ihm bewusst werden, benachrichtigen. Im Falle eines möglichen Interessenskonfliktes wird Tourism Invest GmbH – valmontis nicht daran gehindert, Leistungen für mehrere Auftraggeber zu erbringen. Tourism Invest GmbH – valmontis verpflichtet sich für diesen Fall, keine vertraulichen Informationen zum Vorteil des jeweils anderen Auftraggebers zu verwenden.

5. Übermittlung von Daten via Internet

(1) Der Auftraggeber erklärt, dass die elektronische Versendung von Texten, Informationen, Daten und Dokumenten mittels E-Mail, sei es als Text oder als Dateianlage, über seinen Wunsch erfolgt und er sich über die damit verbundenen Risiken, wie unter anderem Verlust, Verstümmelung, Verfälschung der übermittelten Daten, mangelnder Geheimnisschutz, Viren etc. bewusst ist. Eine Verpflichtung von Tourism Invest GmbH – valmontis, Verschlüsselungssysteme oder elektronische Signaturen zu verwenden, besteht nicht. Alle eventuell resultierenden Schäden und sonstigen Nachteile aus der Kommunikation mittels E-Mail trägt der Auftraggeber; Tourism Invest GmbH – valmontis haftet in keiner Weise für solche Risiken, Schäden oder sonstige Nachteile. Maßgeblich allein ist die von Tourism Invest GmbH – valmontis ursprünglich an den Auftraggeber übersandte Fassung.

(2) Wenn der Auftraggeber Informationen, Nachrichten oder sonstige Daten über das Internet an Tourism Invest GmbH – valmontis übermittelt, welche dringlich sind oder wichtige Fristen und Termine enthalten, wird der Auftraggeber diese zusätzlich per Post oder Fax übermitteln, um sicherzustellen, dass Tourism Invest GmbH – valmontis in angemessener Weise reagieren kann.

(3) Beide Parteien verpflichten sich, Maßnahmen zum Schutz der Integrität von Daten zu treffen; insbesondere ist es die Aufgabe des Empfängers, sämtliche Datei-Anhänge vor dem Öffnen der Dokumente mit geeigneter Anti-Viren-Software zu überprüfen, unabhängig davon, ob die Dateien per CD, Diskette, USB-Stick, E-Mail oder auf anderem Wege geliefert wurden. Sollte aufgrund der Datenübermittlung von Tourism Invest GmbH – valmontis an den Auftraggeber ein Virus in die Systeme des Auftraggebers gelangen, haftet Tourism Invest GmbH – valmontis nicht für eventuell daraus entstehende Schäden.

6. EU-Streitschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

7. Datenschutz

(1) Der Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten ist uns bei der Verarbeitung von Daten besonders wichtig. Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO) und zur Durchführung des Auftrags verarbeitet. Wir wenden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen an, um den Schutz der personenbezogenen Daten vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff zu gewährleisten.

(2) Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde.

8. Urheberrecht, Abwerbung

(1) Die Urheberrechte an den von Tourism Invest GmbH – valmontis und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Benchmarks, Dateien und Arbeitsblätter, Zeichnungen, Datenträger etc.) – auch von Teilen – verbleiben, soweit sie urheberrechtsfähig sind, bei Tourism Invest GmbH – valmontis. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Hierzu werden die notwendigen Nutzungsrechte an den Auftraggeber übertragen.

(2) Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Tourism Invest GmbH – valmontis zu bearbeiten, umzugestalten, abzuändern und/oder in bearbeiteter, umgestalteter oder abgeänderter Form zu verwenden, das Werk (auch in Teilen) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten (z.B. Internet etc.). Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Nutzung/Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Tourism Invest GmbH – valmontis – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Arbeitnehmer und sonstige Mitarbeiter von Tourism Invest GmbH – valmontis abzuwerben oder zu beschäftigen. Diese Verpflichtung besteht während der Laufzeit des Auftragsverhältnisses und weitere sechs Monate nach Beendigung des Auftragsverhältnisses.

9. Haftung

Haftung (allgemein):

(1) Tourism Invest GmbH – valmontis haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, bei einer leicht-fahrlässigen verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit und der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 4 dieses Abs. 1 aufgeführten Fälle vorliegt.

(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Nr. 7 Abs. 4 dieser Bedingungen, die Haftung für Unmöglichkeit nach Nr. 7 Abs. 5 dieser Bedingungen.

(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Haftung (wegen Verzögerung der Leistung):

(4) Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerung der vereinbarten Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der auch leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Außerhalb der Fälle des S. 4 und S. 5 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 10 % des Wertes des nach dem Vertrag vereinbarten Honorars (entsprechend des dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots) begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Allgemeine Geschäftsbedingungen Tourism Invest GmbH, Stand 15.11.2021 Seite 7/9 Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Haftung (wegen Unmöglichkeit der Leistung):

(5) Der Auftragnehmer haftet bei Unmöglichkeit der vertraglich vereinbarten Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer auch leicht-fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Auftragnehmers ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Fälle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 4 und des S. 5 wird die Haftung des Auftragnehmers wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 10 % des nach dem Vertrag vereinbarten Honorars (entsprechend des dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots) begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind – auch nach Ablauf einer dem Auftragnehmer etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Verjährung

(6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln werkverträglicher Teile des Vertrages – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr.

(7) Die Verjährungsfristen nach Abs. 6 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen Tourism Invest GmbH – valmontis, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen Tourism Invest GmbH – valmontis bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 6.

(8) Die Verjährungsfristen nach Abs. 6 und Abs. 7 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(9) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung,
bei Werkleistungen mit der Abnahme.

(10) Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(11) Sofern Tourism Invest GmbH – valmontis das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung hiermit an.

10. Dauer des Vertrages

(1) Alle Verträge und Beauftragungen enden grundsätzlich mit dem Abschluss des vereinbarten Beratungsprojektes.

(2) Laufende Vereinbarungen bzw. Verträge können dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund insbesondere anzusehen, wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird.

11. Allgemeines

(1) Tourism Invest GmbH – valmontis behält sich das Recht vor, Bevollmächtigte oder sonstige Erfüllungsgehilfen zur Unterstützung bei der Erbringung von Leistungen oder Teilleistungen nach diesem Vertrag zu verwenden. Jeder Verweis auf Mitarbeiter von Tourism Invest GmbH – valmontis in dieser Vereinbarung umfasst auch solche Erfüllungsgehilfen sowie deren Mitarbeiter.

(2) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

(3) Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(5) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Tourism Invest GmbH – valmontis ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(6) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Brixen sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.

(7) Keine der Vertragsparteien darf Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten oder sonst darüber verfügen.